Visum, Registrierung, Arbeits-Erlaubnis?
Ukrainer:innen, welche sich und ihre Kinder in Deutschland in Sicherheit bringen möchten, können einfach ins Land fahren und brauchen sich nicht direkt registrieren lassen. Sie können auch eine Wohnung mieten oder bei Bekannten, Familien, Freunden wohnen – und zwar in dem Ort ihres Wunsches, sofern sie eigenes Geld haben und keine staatliche Unterstützung brauchen.
Wer Arbeiten möchte oder finanzielle Hilfe braucht, muss sich aber registrieren.
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die bis zum 30. November 2022 einreisen, benötigen für die ersten 90 Tage nach ihrer erstmaligen Einreise nach Deutschland aktuell keinen Aufenthaltstitel und auch kein Visum und keinen Asylantrag.
Erst nach Ablauf der 90 Tage benötigen sie einen Aufenthaltstitel. Der Antrag muss – nach derzeitigem Stand (9/2022) – spätestens am 28. Februar 2023 bei der örtlichen Ausländerbehörde gestellt werden (hier: wenn die Einreise erst am 30.11.22 erfolgte). Für den erlaubten Aufenthalt wird eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt.
Ukrainer:innen, die einen biometrischen Pass haben, können innerhalb der 90 Tage auch in andere EU-Länder einreisen.
Wichtig: Ukrainer:innen sollen laut dem Bund keinen Asylantrag stellen – sondern (bei finanziellem Bedarf) ggf. Hartz4 / ALG2 beantragen.
Sobald die Fiktionsbescheinigung vorliegt, dürfen Ukrainer:innen in Deutschland arbeiten.
Das gilt auch für eine selbständige Tätigkeit als Unternehmer:in! Wer nicht arbeiten kann, weil zum Beispiel die Sprachkenntnisse dafür fehlen oder Kinder zu betreuen sind, kann – genauso wie Deutsche, die in finanzielle Not geraten sind – Hartz4 / ALG2 bekommen. Dieses muss beim Jobcenter beantragt werden. Mehr Infos siehe Link. Doch dazu braucht man erst einmal einen Termin – und das kann dauern … manchmal mehrere Wochen oder sogar Monate.
Doch: Erste finanzielle Hilfe kann es trotzdem geben: nach der Registrierung beim Ordnungsamt der Gemeinde (des Ortes, wo Du lebst) oder bei der Polizei, kann beim Sozialamt finanzielle Hilfe beantragt werden. Risiko hierbei ist: Wer Sozialleistungen beziehen muss oder nicht weiß, wo er wohnen soll, kommt möglicherweise in einer Sammelunterkunft unter und wird dorthin verteilt, wo noch Kapazitäten frei sind. Es könnte passieren, dass dazu der Ort gewechselt werden muss … Ob Letzteres passiert, hängt in der Regel davon ab, ob die jeweilige Gemeinde noch städtische Unterkünfte frei hat, oder nicht.
Wichtig: Ukrainer:innen, die Wertgegenstände wie z.B. ein teures Auto (mehr als 7.500 € wert) oder viel Bargeld haben, können keine Sozialhilfe oder Hartz4 beantragen.
So hoch sind gegebenenfalls die Hartz4-Leistungen:
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[…] erhalten, also die gleichen Leistungen wie etwa Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger. Wir schrieben davon […]
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