Update: Einreise ohne Visum bis 31.5.2023
Normalerweise benötigen Ausländer (Nicht-EU-Bürger) für die Einreise in Deutschland und den Aufenthalt einen “Aufenthaltstitel” – beispielsweise ein Visum oder eine schriftliche Aufenthaltserlaubnis. Wegen der besonderen Situation in der Ukraine wurde hierzu eine Ausnahmeregelung geschaffen:
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine brauchen vorübergehend keinen Aufenthaltstitel beantragen!
Diese Ausnahme gilt nach derzeitigem Stand für erstmalige Einreisen bis zum 31. Mai 2023 und ermöglicht damit längstens einen Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel bis zum 29. August 2023. Die teilte das BAMF mit Schreiben vom 1.12.2022 offiziell mit. BAMF ist die Abkürzung für Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Die Verordnung dient dazu, die Einreise und den Aufenthalt der Betroffenen zu erleichtern und den Geflüchteten die Möglichkeit und die erforderliche Zeit für die Einholung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu geben. Da aber die Betroffenen keinen Einfluss darauf haben, wie lange die Behörde für die Bearbeitung eines Antrags benötigt, reicht eine Antragstellung innerhalb von 90-Tagen (3 Monaten) nach der erstmaligen Einreise in Deutschland.
Mit der neuen Verordnung hat sich ansonsten nicht viel geändert. Es bleibt dabei: Für die gesamte EU und damit auch für Deutschland gilt folgende Regelung: Ukrainische Staatsangehörige können sich mit einem biometrischen Pass 90 Tage (zusammengerechnet für alle Schengen-Staaten) frei in der gesamten EU aufhalten und innerhalb der EU bewegen.
Wie bereits vor einigen Monaten hier geschrieben:
Erst ab dem Moment, in dem Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland um staatliche Unterstützung bitten, dass in Form von:
- Unterbringung
- Versorgung oder
- Sozialleistungen
… , ist eine Registrierung erforderlich. Um registriert zu werden und staatliche Unterstützung zu erhalten, können sich Geflüchtete an eine Aufnahmeeinrichtung oder an die Polizei wenden. Wer für die Versorgung selbst aufkommen kann, weil er beispielsweise bei Freunden oder Verwandten wohnt, wird nicht verteilt, sondern kann in der selbst gewählten Unterkunft wohnen. Bei einer Registrierung werden dann nur die Personendaten aufgenommen.
In Deutschland brauchen Menschen keine Angst davor haben, eine Polizeistation zu betreten – dort arbeiten Beamte (und keine “Miliz”), welche nicht korrupt sind und in der Regel hilfsbereit und freundlich sind. Siehe unseren Artikel aus August (unten verlinkt) – wir waren zu Dritt (davon zwei Frauen allein unter Männern) auf einem Polizeischiff unterwegs.
Polizeistationen sind oft in der unmittelbarer Nähe von Autobahnabfahrten und über Internet-Suchmaschinen (z.B. Google-Maps) zu finden. Suche dort nach “Polizeistation”.
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