Für den Krankheitsfall versichert ?!

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Du bist neu in Deutschland und willst wissen, was es kostet, wenn Du krank oder verletzt wirst? Gut zu wissen: In Deutschland ist jeder Mensch verpflichtet, sich für den Krankheits- oder Pflegefall zu versichern. Dazu ist jeder Mitglied einer Krankenversicherung. Diese bezahlt sehr viele, aber nicht alle Behandlungskosten (Honorare der Ärzte, Therapeuten, etc), Medikamente, und so weiter. Erfahre hier mehr:

Für in Deutschland neu Eingereiste ist anfangs das Sozialamt zuständig. Kriegsflüchtlinge haben das Recht auf eine medizinische Versorgung! Dafür geben die Sozialämter sogenannte “Behandlungs-Scheine” heraus. Die meisten Kosten für ärztliche und therapeutische Behandlungen, Schwangerschafts-Betreuung durch Hebammen, Medikamente, Krankenhaus-Aufenthalte, etc. werden dann von den Behörden bezahlt.

Spätestens dann, wenn Geflüchtete registriert sind und arbeiten oder Sozialleistungen (ALG II / Hartz4) beziehen, sind sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung – Kinder sind mitversichert. Wer nur von erspartem, eigenen Geld lebt, muss aber selbst einen Antrag auf freiwillige Versicherung bei einer Krankenkasse stellen.

Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung von ALG II / Hartz4 -Empfängern übernimmt der Staat. Bei Berufstätigen bezahlen die Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Krankenversicherungs-Kosten anteilig. Selbständige und andere freiwillig Versicherte zahlen ihre Krankenversicherung selbst; bei freiberuflichen (selbständigen) Künstlern (Grafikern, Webdesigner, Fotografen, Schauspielern, etc.) zahlt die Künstlersozialkasse einen Teil der Versicherung.

Sobald Ukrainer:innen einer Versicherung beigetreten sind, erhalten sie die gleichen Leistungen wie jeder Andere in Deutschland.

Eine Krankenversichertenkarte bietet Zugang zu umfassender medizinischer Versorgung

Wer kein Anrecht auf ALG II hat, stellt den Antrag auf eine freiwillige Mitgliedschaft direkt bei der ausgewählten Krankenkasse. Das muss allerdings innerhalb von sechs Monaten nach Ankunft in Deutschland geschehen. Welche der 97 gesetzlichen Krankenversicherung gewählt werden sollte? Schwierig. Aber dazu gibt es einen Online-Vergleich.

Im Alltag können die Versicherten mit der, von der Krankenkasse, ausgestellten “Versicherungskarte” Leistungen von Ärzten, Apotheken, Kliniken und Therapeuten erhalten. Die Versicherungskarte sollte man immer bei sich haben und muss sie in der Arztpraxis, im Krankenhaus, etc. direkt beim Eintreffen vorlegen.

Weitere Informationen stehen hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung.html


Das deutsche Krankenversicherung-System wird von zwei unterschiedlichen Systemen getragen: der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Die GKV bietet für fast 90 Prozent der Bevölkerung einen verlässlichen Gesundheitsschutz.

Was ist der Unterschied zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung?

Merkmale von gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV):

  • diese nehmen jeden Menschen auf (dazu sind die GKV´s verpflichtet)
  • deren Beitragshöhe hängt von der Einkommenshöhe ab (wer z.B. nur einen Teilzeit mit kleinem Gehalt hat, bezahlt wenig, wer dagegen sehr viel verdient, bezahlt deutlich mehr).
  • die Leistungen sind für alle Mitglieder identisch
  • alle GKV´s bieten in etwa die selben Leistungen an (95 Prozent der Leistungen sind per Gesetz vorgeschrieben)
  • Arbeitgeber übernehmen die Hälfte der Beitragszahlungen

Merkmale von privaten Krankenversicherungen (PKV):

  • diese können Menschen ablehnen
  • bieten sehr unterschiedliche Leistungen an; es gibt günstige sowie teure Tarife, mit ggf. diversen Extras
  • ermöglichen besseren Zugang zu medizinischen Angeboten und z.B. zu Privatärzten
  • die Beitragshöhe hängt vom Alter und Gesundheit der versicherten Person ab (um so älter ein Mensch ist, um so teurer sind private Krankenversicherungen)
  • nur Beamte, Selbständige, Studenten und Angestellte mit einem Gehalt über 64.350 Euro Jährlich dürfen sich privat versichern
  • ein Wechsel zurück in die gesetzliche Versicherung ist nicht einfach

Gesetzliche Krankenkasse bezahlen nicht alles, zum Beispiel einige Medikamente nicht oder besondere Behandlungs-Methoden. Das heißt, einen Teil der Kosten müssen die Menschen selbst bezahlen. Eine private Versicherung leistet mehr, ist aber nicht für Jeden sinnvoll – zum Beispiel für Selbständige mit Kindern, da diese dann (teuer) einzelnd versichert werden müssten.


Quellen:

  1. https://www.finanztip.de/krankenversicherung/
  2. https://www.barmer.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/hilfe-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine-1127658
  3. https://www.krankenkassen.de/incoming/ukraine/
  4. https://www.hamburg.de/minijob/beschaeftigte/12672788/unterschiede/#:~:text=Merkmale%20von%20sozialversicherungspflichtiger%20Besch%C3%A4ftigung&text=Alle%20Geh%C3%A4lter%20ab%20520%2C01%20Euro%20sind%20sozialversicherungspflichtig.&text=in%20der%20Sozialversicherung-,Durch%20Beitragszahlung%20werden%20eigene%20Anspr%C3%BCche%20in%20der%20Kranken%2D%2C%20Renten%2D,%2C%20Arbeitslosen%2D%20und%20Pflegeversicherung%20erworben.
  5. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/private-krankenversicherung-nicht-fuer-jeden-sinnvoll-13884A

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  1. […] – diese ist in Deutschland erlaubt und wird als Beruf angesehen. Die Frauen sind sozial- und krankenversichert und machen den Beruf freiwillig. Aber: “Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung wird in […]

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