Jugend-Presseausweis beantragen & nutzen!

Du möchtest exklusive Interviews mit VIPs machen? Auf Events live oder über Kinofilme vor der Premiere berichten? Und/oder deine Arbeit als Journalist glaubhaft machen? Dann nutzt Dir ein Jugend-Presseausweis!

Mit dem Jugend-Presseausweis kannst du dich gegenüber Veranstalter*innen oder Behörden als Vertreter*in der Presse ausweisen und kommst schneller an Informationen. Er öffnet dir also die Türen für deine Pressearbeit. Klingt cool? Ist es auch. Der Jugend-Presseausweis …

  • ist ein Ausweis im Karten­format
  • hat ein fälschungs­sicheres Hologramm
  • wird von den journalistischen Berufsverbänden DJV und dju anerkannt

Für wen ist der Ausweis gedacht?

Für Medienmachende bis 27, die ihre journalistische Tätigkeit nachweisen können  (z.B. Artikel in einer Schüler*innenzeitung, Blog, Radiosendungen, Fotografien, etc.) und Menschen, die einer journalistischen Nebentätigkeit nachgehen.

Die Landesverbände der Jugendpresse Deutschland e.V. geben den Jugend-Presseausweis heraus. Als Ergänzung dazu gibt es für Volljährige ein Jugendpresse-Autoschild.

Antragstellung

Da der Presseausweis fast den Status eines amtlichen Dokuments genießt, wird bei der Erstbeantragung mit einer Personalausweis-Kopie die Identität des Inhabers sichergestellt . Wer einen Jugendpresseausweis beantragen möchte, muss also eine Personalausweis-Kopie sowie mindestens zwei selbst geschriebene Artikel als Belege vorlegen. Diese dürfen nicht älter als 6 Monate sein!

Die Antragstellung erfolgt jeweils im eigenen Bundesland, siehe Seite mit Landesverbänden. Mehr Infos stehen hier.

Interessant: Du musst deshalb KEIN Jugendpresse-Mitglied, um einen Presseausweis zu erhalten. Kosten: 15 Euro / Jahr / Ausweis


Hinweise zur Verwendung

Der Jugend-Presseausweis darf nur im Rahmen der journalistischen Tätigkeit verwendet werden. Wer ihn für private Zwecke einsetzt, verstößt nicht nur gegen die Jugend-Presseausweis-Ordnung, sondern erschwert auch Kolleginnen und Kollegen die zukünftige Arbeit. Welcher Veranstalter wäre nicht geiziger mit Pressekarten, wenn die erwarteten Berichte über seine Veranstaltung ausblieben? Deshalb ist es besonders wichtig, dass der Veranstalter nach Erscheinen des Beitrages ein Belegexemplar zugesendet bekommt.

Akkreditierung und Pressekarten

Wer über ein Konzert, eine Theater-Aufführung, einen Kinofilm oder eine Messe berichten möchte, sollte sich vorab bereits um die Presseakkreditierung (also die Einschreibung als Pressevertreter) kümmern. Ansprechpartner ist bei einem Konzert der Veranstalter, bei einer Bühnenaufführung das Theaterbüro. Für Kinofilme wendet man sich am besten an den Filmverleih. In einem kurzen Anschreiben gibt man an, für welches Medium man einen Beitrag produziert (Auflagenhöhe und Verbreitung / Zielgruppe nennen!) und legt eine Kopie des Jugend-Presseausweises bei. Eine Garantie auf Pressekarten bietet aber auch der Ausweis nicht. Höfliches und selbstbewusstes Auftreten können bei der Presseakkreditierung weiterhelfen.

Rabatte und Vergünstigungen

Bestimmte Unternehmen gewähren Journalisten-Rabatte oder bieten spezielle Pressetarife an. Diese Vergünstigungen sollten aber kein Grund für den Besitz eines Jugend-Presseausweises sein. Zweck des Jugend-Presseausweises ist die Unterstützung der journalistischen Arbeit. Die Vergünstigungen dürfen nicht dazu verleiten, objektive Berichterstattung aufzugeben. Trotz Presserabatt muss kritisch berichtet werden!

Quelle: Jugendpresse.de

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