Einwanderung & Einbürgerung wird leichter

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Mit gleich mehreren Gesetzesvorhaben will die Bundesregierung Einwanderungen erleichtern, den Fachkräftemangel bekämpfen und die Hürden für eine Einbürgerung senken. Was genau ist geplant?

Einwanderung

Das Kabinett hat heute Eckpunkte zum neuen Fachkräfte-Einwanderungsgesetz beschlossen. So soll die Einwanderung aus Drittstaaten (also aus Nicht-EU-Ländern) durch ein Punktesystem ermöglicht werden, auch wenn die Menschen noch keinen Arbeitsplatz vorweisen können. Dieses soll etwa Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter beinhalten. Das möglichst unbürokratische System soll Menschen mit einem “hohen Potenzial” die Gelegenheit eröffnen, nach Deutschland einzuwandern und hier Arbeit zu suchen. Letzteres ist seit 2020 schon für 6 Monate möglich, aber nur mit guten Deutschkenntnissen und einer als gleichwertig anerkannten berufliche Qualifikation. Genau dafür sind die Hürden derzeit aber so hoch, dass sie Fachkräfte-Einwanderungen behindern, sagen Vertreter der Wirtschaft.

Warum das ganze? Deutschland fehlt es massiv an Fachkräften, ohne die Deutschland seinen Wohlstand bald nicht mehr halten könne, so Arbeitsminister Heil. Prognosen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zufolge, könnten ohne Anwerbungen bis 2035 bis zu sieben Millionen an Facharbeitern fehlen.

Einbürgerung

Im Oktober hatte die Koalition das “Chancen-Aufenthaltsrecht” vorgelegt. Nicht straffällig gewordene und gut integrierte Ausländer, die mindestens fünf Jahre in Deutschland leben, sollen die Möglichkeit bekommen binnen 18 Monaten zu beweisen, dass sie die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Leben in Deutschland erfüllen. Am Freitag soll der Bundestag das Gesetz beschließen.

Jetzt sollen auch Einbürgerungen erleichtert werden. Dazu liegt bisher aber nur ein sogenannter Referentenentwurf aus dem SPD-geführten Bundesinnenministerium vor. So soll die Mindestaufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre gesenkt werden. Bei Menschen mit besonderen Integrationsbemühungen, zum Beispiel durch ehrenamtliches Engagement, Bildung oder berufliche Leistung soll sie nur drei Jahre betragen. Auch die Frist dafür, dass Kinder von Ausländern sowohl die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern, als auch die deutsche erhalten, soll geändert werden. Die Eltern müssten nach den Plänen fünf Jahre in Deutschland gelebt haben – statt den aktuellen acht Jahren.

Auch soll Mehrstaatigkeit grundsätzlich ermöglicht werden, derzeit sieht das Gesetz den Grundsatz vor, dass diese verhindert werden soll. Das soll gestrichen werden. Zudem sehen die Pläne auch vor, dass die Voraussetzungen für Menschen über 67 Jahren erleichtert werden, sie sollen nur einen mündlichen Sprachtest ablegen. Hintergrund ist, dass viele von ihnen zur Gastarbeiter-Generation gehören, die durchschnittlich 31 Jahre in Deutschland leben. Als Gastarbeiter werden Arbeiter bezeichnet, die von der deutschen Regierung ab den 1960er Jahren gezielt angeworben wurden. Vor allem aus der Türkei kamen viele Menschen nach Deutschland, Millionen von ihnen blieben hier. Viele besitzen aber nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, Integrationsversuche seitens des Staates begannen erst im späten 20. Jahrhundert.

Das Innenministerium will den Entwurf jetzt in die Ressortabstimmung geben – also auch in die Diskussion mit den Koalitionspartnern Grüne und FDP. Letztere hatte bereits öffentlich Vorbehalte gegen die Pläne geäußert und war damit auf Unverständnis in der Koalition gestoßen. Die Initiative der SPD-Innenministerin Nancy Faeser basiert auf dem Ampel-Koalitionsvertrag. Aus der Opposition gab es ebenfalls harsche Kritik, die Union warf der Bundesregierung vor, den “deutschen Pass zu verramschen”.

Regierungsvertreter sprachen hingegen von Respekt: 10,7 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit leben derzeit in Deutschland, 5,7 Millionen davon schon seit mindestens zehn Jahren.

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