Bürgergeld: wieviel, wofür & was kritisiert wird

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Zu Beginn des neuen Jahres löst das Bürgergeld die bisherigen Hartz 4-Leistungen (ALG 2) ab. Was sich verändert, steht im verlinkten Beitrag. Wie hoch die Leistungen des neuen Bürgergeldes sind und wofür es verwendet werden soll, ist im Folgenden beschrieben. Warum es Kritik gibt, wird auch klar.

Grundvoraussetzung, um Bürgergeld (ehemals Hartz4) zu erhalten, ist eigentlich die deutsche Staats- oder EU-Angehörigkeit und zuvor geleistete Beitragszahlungen, sowie Arbeits- / Erwerbsfähigkeit und finanzielle Hilfsbedürftigkeit. Für Ukrainer:innen wurden Ausnahmen beschlossen.

Geflüchtete Ukrainer:innen sind die ersten, welche in Deutschland seit Juni 2022 wie Deutsche behandelt werden; andere Geflüchtete müssen Asyl beantragen und erhalten Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz (kurz: AsylbLG). Pro Person gibt es maximal 376 Euro, siehe Tabelle beim BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales).

Maßgeblicher Unterschied zwischen Asylleistungen und Bürgergeld ist, dass Asylbewerber:innen zunächst nicht in Deutschland arbeiten dürfen und nur geduldet sind. Sie wohnen in der Regel in Gemeinschafts-Unterkünften. Ukrainer:innen können aber, wie deutsche Bürger:innen, in der Bundesrepublik Deutschland direkt eigenständig eine Wohnung mieten (oder kaufen), arbeiten / berufstätig sein und zwei Jahre bleiben, sofern sie sich registriert haben. Mehr dazu im verlinkten Beitrag.

Wer sich selbst nicht versorgen kann und finanzielle Hilfe braucht, kann Bürgergeld beantragen.

Nur arbeitsfähige Hilfsbedürftige können Bürgergeld erhalten.

Das Bürgergeld ist ein Grundeinkommen beziehungsweise eine Grundsicherung für erwerbs- / arbeitsfähige und bedürftige Menschen – sie soll den Lebensunterhalt von Arbeitssuchenden sichern. Erwerbsfähig ist, wer mindestens drei Stunden arbeiten kann. Zuständig für das Bürgergeld ist das Jobcenter am Wohnort. Wer Rentner (ab 67 Jahren) oder arbeitsunfähig ist (also krank, Fachwort: “erwerbsvermindert”), bekommt eine Grundsicherung von der Rentenkasse oder Sozialgeld von der Gemeinde, aber nicht das Bürgergeld.

Bürgergeld wird nur gezahlt, wenn der Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln finanziert werden kann.

Zu diesen Mitteln zählen neben Einkommen durch Berufstätigkeit auch Vermögen, wie etwa gespartes Geld oder Einkünfte aus Vermietungen von Eigentum in der Ukraine (wer also beispielsweise in Kiew ein eigenes Haus hat, es dort vermietet hat und jetzt selbst in Deutschland ist, muss von seinen Mieteinkünften leben, sofern diese reichen).

Ab 1. Januar 2023 beträgt der Regelsatz des Bürgergeldes bis zu 502 Euro für eine alleinstehende Person – mehr dazu siehe Tabelle ganz unten. Hinzu kommen die Kosten der Unterbringung, also beispielsweise die Miete und Heizkosten einer Wohnung, sowie diverse Extraleistungen für Kinder.

Wichtig: Strom / Energie wird nicht extra bezahlt!

Die Strom- bzw. Energiekosten sind im Regelsatz enthalten! Vom Grundsatz her, müssten ukrainische Geflüchtete, welche Bürgergeld bekommen, eigentlich auch in Gemeinschafts-Unterkünften anteilig die Stromkosten an die Gemeinde bezahlen. Theoretisch – praktiziert wird das eher nicht.

Geflüchtete, welche bei Privatpersonen wohnen, sollten in jedem Fall von ihrem Bürgergeld auch die Mehrkosten durch sie bei Strom/Energie, Wasser, etc. an die Privateigentümer bezahlen.

Dass viele Geflüchtete das nicht machen, sorgt für sehr großen Unmut bei den privaten Helfern – das ist vielzählig in den sozialen Netzwerken (insbesondere auf Facebook) zu lesen. Denn die Helfer müssen dann diese Mehrkosten bezahlen und dafür in der Regel arbeiten, sich teilweise sogar finanziell selbst deshalb einschränken und das ist unfair – sie fühlen sich ausgenutzt.


Das Bürgergeld (genauso wie Hartz4 / ALG 2) soll folgende Ausgaben des täglichen Bedarfs abdecken;

Quelle: Buergergeld.org

Quelle: Buergergeld.org


Beispiel:

Bürgergeld – Regelbedarfe ab Jan 2023 (Quelle: BMAS)

Laut der Tabelle “Regelbedarfe”, bekommt eine Mutter mit zwei Kindern 502 Euro für sich, für ihr jugendliches Kind (hier: 15 Jahre alt) 420 Euro sowie für ihr Kind im Alter von 11 Jahren 348 Euro. In der Summe sind das: 1.270 Euro. Dieses Geld soll für oben genannte Kosten genutzt werden – häufiger zum Friseur, Shoppen oder ins Restaurant gehen, ist nicht vorgesehen.

Zusätzlich werden die tatsächlichen Wohn- und Heizkosten bezahlt. In der Summe sind das schnell 2.000 Euro pro Monat; durch die hohen Mietpreise in vielen Orten, sogar deutlich mehr als das.

Viele Vollzeit-Berufstätige können soviel Geld nicht verdienen !!!

  • Es gibt unzählige Berufe in Deutschland, in denen die Arbeitnehmer netto weniger als 2.000 Euro im Monat verdienen. Weiterhin:
  • Eigenheimbesitzer (immerhin 50% der Deutschen) bekommen ggf. keine Bürgergeld-Leistungen für Immobilienkredite, also weniger als im oben genannten Rechenbeispiel. Und:
  • Freiwillig arbeitslosenversicherte Selbständige bekommen bei Arbeitslosigkeit maximal 1.698,60 € / Monat (in der höchsten Ausbildungsstufe, siehe PDF) – andere Berufstätige prozentual (60 bis 67%) entsprechend ihres vorherigen Einkommens, was auch schnell weniger als oben genannte 2.000 Euro sind.

All das empfinden sehr viele Menschen in Deutschland als unfair und sozial ungerecht. Entsprechend gibt es Kritik am Bürgergeld (vorher Hartz4) unter Politikern, sowie Missgunst unter Privatpersonen. Andere meinen, die Regelbedarfe nebst Wohnkosten wären zu gering.


Zahlen und Fakten:

Im November 2022 bezogen in Deutschland 5.351.000 Menschen in 2.832.000 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II).

Knapp drei Viertel der Regelleistungsberechtigten waren erwerbsfähig (3.804.000), 1.625.000 von diesen arbeitslos. 1.548.000 zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren. (Quelle: Arbeitsagentur)


Wer hat Anspruch? Quelle

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