Ab wann dürfen Jugendliche in Deutschland arbeiten?

Was die Regeln zur Arbeit von Jugendlichen angeht, sind sich die Arbeitsgesetze der Ukraine und der Bundesrepublik Deutschland ähnlich. In der Ukraine dürfen 16-jährige in jedem Fall arbeiten; in Deutschland bereits 15-jährige. Ausnahmen im Rahmen des Jugendschutzes gibt es in beiden Ländern.

Das deutsche Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt Kindern mit Vollendung des 13. Lebensjahres eine »leichte Beschäftigung«, wenn die Eltern dies erlauben (§ 5). Dafür gibt es strenge Regeln, die Arbeit muss für Kinder geeignet, sicher und leicht sein. Außerdem darf die Beschäftigung den Schulbesuch nicht beeinträchtigen und eine Dauer von zwei Stunden pro Tag nicht übersteigen.

Ab 15 gelten in Deutschland andere Regeln. Jugendliche dürfen »nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden«, schreibt der Gesetzgeber. In anderen Worten: Bis zu acht Stunden an fünf Tagen die Woche arbeiten ist ab 15 Jahren erlaubt. 

In der Ukraine ist das fast gleich: Zwar gilt laut § 188 des Arbeitsgesetzbuches der Ukraine ein Arbeitsverbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Mit Zustimmung eines Elternteils dürfen Jugendliche aber auch ab 15 Jahren arbeiten. Und ab 14 Jahren ist eine leichte Beschäftigung erlaubt.

Jugendliche können also in Deutschland arbeiten und das früher als in der Ukraine.

Mit einer Aufenthaltserlaubnis inklusive Fiktionsbescheinigung ist Ukrainern das Arbeiten in Deutschland schnell möglich. Mehr dazu siehe in diesem Beitrag. Die meisten deutschen Schüler:innen arbeiten als Minijobber – mehr dazu lies hier (Link).

(di) 

Quellen:  

  1. https://jobs.ua/kzot/part-13/article-200 (UKR) 
  2. https://www1.wdr.de/nachrichten/ukraine-deutschland-gefluechtete-arbeit-job-100.html
  3. https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/BJNR009650976.html#BJNR009650976BJNG000301308  
  4. Alle Infos zum Jugendarbeitsschutz bei der Minijobzentrale
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert